Die Wahl der Verwaltungsart hängt in erster Linie von der Art der Immobilien und ihrer Bewirtschaftung ab. Im Bereich der Wohnimmobilien gibt es verschiedene Verwaltungsformen, darunter die Mietverwaltung, die WEG-Verwaltung, die Gewerbeverwaltung und die Sondereigentumsverwaltung.
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